Nach Einschätzung des Brandenburger Verfassungsschutzes nehmen die Schriftzüge auf den Kleidungsstücken Thor Steinars „[in]haltlich […] Bezug auf vorchristlichen Germanen-Kult und eine glorifizierende Sicht der Wehrmacht“. Charakteristisch für das Sortiment sei ein „Spiel mit mehr oder weniger verhohlenen Andeutungen an der Grenze zur Strafbarkeit“.
Dieses Symbol ist eine Kombination von 2 Runen (Tyr-Rune = Todesrune und Gibor-Rune = Wolfsangel).
Das alte Logo von "Thor Steinar" ist fast identisch mit dem Symbol des rechtsextremen "Thule Seminars".
Auszug aus dem Verfassungschutzbericht:
"Das Thule Seminar ist auf der Seite derjenigen Rechtsextremisten positioniert, die ihre Ablehnung der Institutionen und Wertvorstellungen der demokratischen Verfassungsstaaten aggressiv und offen zum Ausdruck bringen."
Die sog. "Schwarze Sonne" ist in Verbindung mit der Kombination aus Tyr-Rune und Wolfsangel Teil des Logos des neurechten Thule Seminars.
Die Schwarze Sonne war während des Dritten Reichs insbesondere bei Okkultisten aus dem Umfeld der SS beliebt. Ihre öffentliche Verwendung ist in der Bundesrepublik nicht nach § 86a StGB verboten.
Die bekannteste Darstellung der Schwarzen Sonne findet sich auf der Wewelsburg bei Paderborn, die 1934 von der SS gepachtet wurde, um eine SS-Führerschule aufzubauen.
Himmler ließ sie von Häftlingen eines Außenlagers des KZ Sachsenhausen umbauen, u. a. den „Obergruppenführersaal“ mit der Schwarzen Sonne als Einlegearbeit im Boden, in dem die SS okkulte Rituale durchgeführt haben soll.
Runen
Gerade an Runen lässt sich besondere Popularität bei Jugendlichen beobachten. Die Ethnolgin Margitta Fahr beschreibt ihre Funktion: Sie sind Signal der Szene-Zugehörigkeit und weltanschauliches Bekenntnis nach außen und sie liefern Identifikation "als Vermittler starker und mächtiger Gefühle sowie im Extremfall als Initialzünder bzw. 'Heilsbringer' oder Beschützer bei (schweren) Straftaten.
Ich habe rechte Jugendliche sogar schon beim 'Runenorakel' (Runenwerfen) und beim 'Runenstellen' (Runenyoga) beobachten dürfen." Dabei, so Fahr weiter, lasse sich die Runenmystik leicht entzaubern, denn nur neun der 24 klassischen Runenzeichen sind tatsächlich germanischer Herkunft, während die anderen wahrscheinlich auf etruskische Schriftzeichen zurückzuführen sind.
Sig-Rune
Sie wurde in ihrer doppelten Form von der SS verwendet, und einfach vom Deutschen Jungvolk. Sie war wohl ursprünglich die "Sonnenrune", die Nazis deuteten sie als "Sieg"-Rune. Die Sig-Rune ist in jeder Variation in Deutschland verboten.
Yr-Rune
Die Yr-Rune und ihre gespiegelte Form, die Man-Rune wurden von den Nazis als Todes- und Lebensrune gedeutet. Sie sind bis heute stark verbreitet (z. B. im "Peace"-Symbol der Friedensbewegung), und werden auch von Neonazis oft genutzt.
Tyr-Rune
Sie bezeichnet den Lautwert "t" und war an den altnordischen Himmels- und Kriegsgott "Tyr" angelehnt. Während des Dritten Reiches wurde sie von der Reichsführerschule der SA, von einer SS-Division und im Leistungsabzeichen der HJ benutzt. Zuletzt entschied das Landgericht Neuruppin am 14. November 2004 im Zusammenhang mit dem Logo der Kleidermarke "Thor Steinar", dass ihre Verwendung gemäß § 86a StGB strafbar ist. Das Logo zeigte die Tyr-Rune in Kombination mit der Wolfsangel.
Odal-Rune
(In der Abbildung als Emblem des Rasse- und Siedlungshauptamtes.)
Daneben taucht sie im Zeichen der verbotenen Wiking-Jugend auf. In diesem Zusammenhang verwendet ist auch die Odal-Rune strafbar.
Wolfsangel
Die Wolfsangel geht wohl auf ein altes Jagdgerät zurück. Während der Nazizeit fand sie vielerlei Verwendung, u. a. bei SA, SS, HJ u. a. Als Emblem der verbotenen Neonazi-Organisation Junge Front ist ihre Verwendung ebenso strafbar wie im Logo der Kleidermarke Thor Steinar. Häufig erscheint sie in Stadtwappen u. ä.
Thors Hammer
In der altnordischen Mythologie die Waffe des Donnergottes Thor ("Mjöllnir"). Er ist keine Rune, sondern nur ein Runen-ähnliches Symbol, das sehr weit verbreitet ist und als Schmuck von unpolitischen Personen ebenso gern getragen wird, wie von rechten.
Quelle: www-politische-bildung-brandenburg.de
Am 9. November 2004 wurde vom Amtsgericht Königs Wusterhausen die bundesweite Beschlagnahmung von Kleidung mit dem alten Logo der Marke angeordnet, die Vollstreckung wurde zunächst jedoch ausgesetzt. Staatsanwaltschaft und Polizei gingen am 17. November 2004 gegen die Firma MediaTex vor. Das Lager wurde versiegelt, außerdem stellten die Beamten Beweismaterial sicher.
Zur selben Zeit wies das Landgericht Neuruppin die Beschwerde eines 20-jährigen Mannes zurück, dessen Thor-Steinar-T-Shirt im August 2004 in Oranienburg auf einer Demonstration beschlagnahmt worden war. Das Gericht verwarf die Beschwerde als unbegründet und führte in einem elfseitigen Beschluss aus, das öffentliche Verwenden des Logos der Marke sei eine Straftat nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB, weil das Runen-Logo von Thor Steinar dem Symbol einer verfassungsfeindlichen Organisation zum Verwechseln ähnlich sehe. Nach dieser Auffassung mache sich strafbar, wer „in dem Bewusstsein dieser Verwechslungsfähigkeit“, also vorsätzlich, ein solches Kleidungsstück in der Öffentlichkeit trägt.
In der Folge existierte keine einheitliche Rechtsprechung bezüglich des alten Logos. Erst durch Entscheidungen des Brandenburgischen Oberlandesgerichts im September 2005, desKammergerichts Berlin im Dezember 2006 und des Oberlandesgerichts Dresden im Februar 2008, die eine Strafbarkeit nach § 86a Abs. 2 Satz 2 StGB nicht gegeben sahen, wurde die Rechtsprechung angeglichen.
Der norwegische Staat erstattete im Februar 2008 Anzeige gegen die Firma, da diese auf zahlreichen Bekleidungstücken die Staatsflagge Norwegens aufgenäht hatte. Der demokratische Staat Norwegen wolle nicht, dass Neonazis die Flagge für ihre Werbezwecke missbrauchen, so der Gesandte Norwegens in Deutschland. Gegen den ergangenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft legte die Firma Widerspruch ein. Eine Entscheidung stand im November noch aus, nachdem sich das Potsdamer Amtsgericht für „örtlich nicht zuständig“ erklärt und das Verfahren nach Bonn abgegeben hatte.
Zudem wehrt sich seit August 2008 die Firma Heckler & Koch gegen die Abbildung einer Silhouette des G36-Sturmgewehrs unter dem Aufdruck „Hausbesuche“ auf einem Pullover. Sie strebt eine Abmahnung gegen die MediaTex GmbH und Händler an, die den Pullover vertreiben.
Quelle:Wikipedia