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Rechtsextreme Erlebniswelten und Infrastruktur: Definitionen, Funktionen und Wirkungen

Die rechtsextreme Szene besteht aus mehr als nur Parteien und Organisationen und bietet Interessierten mehr als nur Aufmärsche oder Parteiarbeit. Rechtsextreme Weltbilder können auf ganz unterschiedlichen Wegen in alltägliche Lebensbereiche Eingang finden sowie verankert werden und dadurch rechtsextreme Orientierungen und Identifikationen bei Jugendlichen und Erwachsenen wecken oder verstärken, zum Beispiel über Musik, angesagte Kleidungsstile, das Internet oder Sportveranstaltungen.

Was sind rechtsextreme Erlebniswelten?

Rechtsextreme Erlebniswelten bieten Jugendlichen und (jungen) Erwachsenen Aktivitäten mit Eventcharakter, Freizeitgestaltung und ein gemeinsames Lebensgefühl in einem rechtsextremen Kontext, kurz, sie ermöglichen, einen rechten Lebensstil ganzheitlich und durchgängig auszuleben. Während „Lebenswelt“ in der Soziologie das alltägliche, den Menschen umgebende Umfeld bezeichnet, konstituieren sich „Erlebniswelten“ in spezifischen Kontexten. Rechtsextreme Läden, Treff- punkte, usw. bieten Raum sowohl für aus dem Alltag herausstechende Events als auch für einen alltäglichen rechtsextremen „way-of-life“.

 

Unter dem Begriff „rechtsextreme Erlebniswelten“ lassen sich all jene Ausdrucksformen und Angebote zusammenfassen, in denen sich rechtsextreme Politik und Kultur so verbinden, dass Aktivist/innen und Sympathisant/innen der rechtsextremen Szene in ihnen sowohl politisch aktiv wer- den als auch im Kontext des Rechtsextremismus Unterhaltung finden können.

Die Verbindung alltagskultureller Angebote mit einer Struktur, die bei den Konsumenten keine verbindliche Organisationszugehörigkeit verlangt, ist gerade für viele rechtsextrem-orientierte Jugendliche attraktiv und sorgt für ihre weitere Politisierung und Bindung an rechtsextreme Szenen. Auch älteren Aktivist/innen wird auf diese Weise ein Milieu geboten, in dem Unterhaltung, soziale Kontakte und gelegentlich auch Jobs gesucht und gefunden werden können. Die Verbindung von Freizeitgestaltung, Lebensgefühl und politischer Botschaft charakterisiert somit auch den zeitgenössischen Rechtsextremismus.

Was bedeutet rechtsextreme Infrastruktur?

Für die Schaffung rechtsextremer Erlebniswelten spielen auf Dauer angelegte Treff- und Anlauf- punkte eine wesentliche Rolle. Kneipen, Tattoostudios, Büro-, Lager-, Seminar- und Bandproberäume, Geschäfte und Imbisse sind wichtige Bestandteile rechtsextremer Strukturen und (Sub-) Kultur. Im Gegensatz zu temporären, oft jahreszeitlich gebundenen Treffpunkten wie etwa Parks oder öffentlichen Plätzen bieten sie eine dauerhafte Basis. In der Mehrheit sind die Nutzer/innen dieser Angebote keine organisierten Rechtsextremen, sie stimmen aber in Teilen rechtsextremen Weltbildern zu. Sie sind daher für rechtsextreme Aktivist/innen und Kader ansprechbar, die solche Treff- und Anlaufpunkte als Rekrutierungsfeld für personellen Nachwuchs nutzen.

Rechtsextreme Erlebniswelten und rechtsextreme Infrastruktur schaffen so ein soziokulturelles Milieu, in dem Jugendliche und junge Erwachsene rechtsextrem(-orientiert)e Lebensstile und Identitäten entwickeln können. Sie bieten Raum für Kontakte und Austausch unter Gleichgesinnten, so-dass sich rechtsextreme Orientierungen oder Teilidentifikationen in einer Art „Freiraum“ zu eindeutigen politischen Identitäten festigen und radikalisieren können. Die in ihrer Art, Funktion und Wirkungsweise sehr unterschiedlichen Treff- und Anlaufpunkte werden dann zu einem Bestandteil der rechtsextremen Infrastruktur, wenn sie regelmäßig und mehrheitlich oder fast ausschließlich von rechtsextrem(-orientiert)er Kundschaft frequentiert werden oder wenn ihr Angebot auf diese Zielgruppe ausgerichtet ist.

Es sind Orte, die nicht nur auf unterschiedlichste Art und Weise das Bedürfnis bedienen, einem rechten Lebensgefühl Ausdruck zu verleihen, sondern die zugleich auch auf personelle, materielle, finanzielle oder organisatorische Weise den Fortbestand der rechtsextremen Szene sichern.

Funktionen und Wirkungsweisen rechtsextremer Infrastruktur

Binnenwirkung

Ladengeschäfte und Kneipen bieten einen direkten und persönlichen Zugang zum gesamten Repertoire rechtsextremer Erlebniswelten. Die Angebotspalette reicht von CDs und Merchandise-Artikeln rechtsextremer Bands über Bücher bis hin zu Kleidung von bei Rechtsextremen beliebten Marken oder das kühle Bier in „nationaler“ Gesellschaft.

Persönliche Kontakte, die solche Orte ermöglichen, öffnen Türen zu rechtsextremen Strukturen, beispielsweise durch Informationen über (Szene-)Veranstaltungen und Konzerte. Dies ist der entscheidende Unterschied gegenüber dem Kauf per Internetversand oder dem Download rechtsextremer Propaganda, denn rechtsextreme Szeneläden bieten unmittelbar vor Ort sowohl eine niedrigschwellige erste Zugangsmöglichkeit, insbesondere für unorganisierte und anpolitisierte Jugendliche, als auch eine wichtige Anlaufstelle für die rechtsextreme Szene. Rechtsextrem beeinflusste Erlebniswelten sind nicht von der Außenwelt abgeschottet, sondern haben bewusst relativ durch- lässige Grenzen. Diese Durchlässigkeit erleichtert personellen Nachschub und macht nicht zuletzt die Attraktivität dieser Orte aus.

Darüber hinaus ermöglichen Läden und Kneipen „von der Szene für die Szene“, dass sich die rechtsextremen Betreiber/innen innerhalb der eigenen Szene eine Existenz aufbauen und ein persönliches Einkommen sichern können. In welchem Maße der erwirtschaftete Gewinn in die Finanzierung rechtsextremer Organisationen oder Veranstaltungen fließt, ist jedoch von außen meist schwer zu beurteilen. In jedem Fall sind Läden, Kneipen usw., die bewusst auf eine rechtsextrem- (orientiert)e Kundschaft ausgerichtet sind, wesentlicher Bestandteil des rechtsextremen Netzwerks.

Verankerung im Sozialraum

Rechtsextreme Szeneläden oder Kneipen sind Ausgangspunkte und zugleich Ausdruck einer schleichenden rechtsextremen Besetzung des öffentlichen Raums. Anders als bei Aufmärschen oder Aktionen wird durch sie der öffentliche Raum nicht nur anlassbezogen besetzt, vielmehr sind sie ein wesentlicher Beitrag zur Verankerung rechtsextrem(-orientiert)er Alltagskultur im Sozialraum. Der rechtsextrem(-orientiert)e Publikumsverkehr erhöht sich und damit das Bedrohungspotenzial für potenzielle Opfer rechtsextremer oder rassistischer Gewalt. Oft wohnen wichtige Aktivist/innen der Szene in der Nähe oder ziehen hinzu; Nachbarschaften und Kieze werden dann tagtäglich als szeneeigenes Territorium“ beansprucht. In einigen dieser Sozialräume sind zudem relativ hohe Wahlergebnisse rechtsextremer Parteien zu beobachten.

Die Vereinahmung des öffentlichen Raumes im Umfeld rechtsextremer Infrastruktur kann letztlich zur Entstehung so genannter Angsträume führen.Angsträume sind Orte, an denen potenzielle Opfer von Rechtsextremen Angst vor Bedrohung oder Gewalt haben müssen und die deshalb gar nicht oder nur mit Vorsicht und Angst betreten werden. Für die Entstehung eines Angstraumes genügt mitunter ein einzelnes Gewalterlebnis oder auch nur ein Bedrohungsgefühl und deren Kommunikation an andere potenzielle Opfer.

Normalisierung

Rechtsextreme Normalisierungsbemühungen zielen auf die permanente Präsenz rechtsextremer Positionen im kommunalen Raum, auf das Senken der Hemmschwelle gegenüber rechtsextremen Inhalten sowie auf deren Verankerung in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens. Die Etablierung von Treffpunkten kann sich zufällig ergeben oder Ergebnis der Raumgreifungsstrategie der rechtsextremen Szene sein. Ziel dieser Strategie ist es, neue Wohn- und Aktionsräume für die Szene zu erschließen. Bei dem Versuch, sich als scheinbar normale Klientel im Sozialraum zu etablieren, setzen sie auf einen allmählichen Gewöhnungseffekt in der Nachbarschaft sowie bei demokratischen Akteur/innen und Bürger/innen. Die von der NPD als „Kampf um die Köpfe, die Straße und die Parlamente“ ausgerufene Strategie soll nicht nur die rechtsextreme Anhänger/innenschaft und ihren gesellschaftlichen Einfluss vergrößern, sondern auch dazu führen, dass rechtsextreme Erscheinungsformen und Ideologien zu einem selbstverständlichen Teil des gesellschaftlichen Lebens und demokratischer Meinungsbildungsprozesse werden.

Differenzierung innerhalb rechtsextremer Infrastruktur

Rechtsextreme Infrastruktur zeigt sich in unterschiedlicher Qualität – je nachdem, wie eng sie an die organisierte rechtsextreme Szene angebunden ist. Es macht einen Unterschied, ob ein Geschäft oder Laden von einem aktiven Mitglied der rechtsextremen Szene betrieben oder ob es von Rechtsextremen genutzt wird, und es macht wiederum einen Unterschied, ob das Geschäft oder der Laden von Kadern und Aktivist/innen oder nur von rechtsextrem Orientierten frequentiert wird. Auch die Fragen, ob politische oder ob kommerzielle Interessen im Vordergrund stehen und wofür die finanziellen Gewinne verwendet werden, sind von Bedeutung.

Um einen angemessenen Umgang mit rechtsextremer Infrastruktur zu finden, muss in Rücksicht auf solche Unterschiede eine genaue Bewertung erfolgen. Wichtige Kriterien hierfür sind z.B., auf welches Zielpublikum eine Einrichtung ausgerichtet ist und wie sich der jeweilige Betreiber zu ihm positioniert.

Wie relevant die Positionierung des Betreibers für die Ausrichtung zivilgesellschaftlichen Handelns ist, kann am Beispiel einer Kneipe entlang folgender Fragen illustriert werden:

Sind Rechtsextrem(-orientiert)e das gewünschte Zielpublikum des Wirts einer Kneipe? Heißt der Wirt es gut/nicht gut, dass seine Kneipe regelmäßig von rechtsextrem(-orientiert)er Klientel frequentiert wird? Akzeptiert/Toleriert er es aus Rat- oder Hilflosigkeit? Steht er der rechtsextrem(-orientiert)en Klientel gleichgültig bzw. mit mangelndem Problembewusstsein gegenüber, oder unternimmt er aus finanziellem Interesse nichts? Unternimmt der Wirt aktive Schritte, um eine Veränderung innerhalb der Kundschaft herbeizuführen?

Bei den Fragen wurde vorausgesetzt, dass dem Wirt die politische Ausrichtung seiner Gäste bekannt ist. Die Erfahrungen aus der Beratungspraxis der MBR zeigen allerdings, dass dies oft, aus unterschiedlichen Gründen, nicht der Fall ist und eine entsprechende Aufklärung notwendig ist.

Je nach Art der Infrastruktur unterscheiden sich auch ihre Funktion und ihre Bedeutung für die rechtsextreme Szene:

Die Kundschaft eines rechtsextremen Ladengeschäfts, dessen Öffnungszeiten tagsüber liegen, entwickelt im unmittelbaren Sozialraum in der Regel nicht dasselbe Bedrohungspotenzial gegenüber potenziellen Opfergruppen rechtsextremer Gewalt wie die rechtsextrem(-orientierter) Kundschaft einer Kneipe.

Im sozialräumlichen Umfeld einer Kneipe ist aufgrund ihrer späteren Öffnungszeiten und ihrer oft alkoholisierten Kundschaft vor allem abends und nachts mit Bedrohungen und Übergriffen zu rechnen.

Rechtsextreme Büro-, Lager-, Seminar- und Bandproberäume wirken im unmittelbaren Sozialraum dagegen oft eher unauffällig. Sie bilden die Basis des organisierten Rechtsextremismus und sichern dessen Fortbestand; die Unauffälligkeit dieser Infrastruktur ist von den organisierten Rechtsextremen beabsichtigt.

Kommunale Handlungsstrategien im Umgang mit rechtsextremer Infrastruktur

 

Patentrezepte gegen rechtsextreme Infrastruktur gibt es nicht. Zu komplex sind die lokalen Bedingungen und Ressourcen, zu unterschiedlich die Verantwortlichkeiten und Einflussmöglichkeiten der jeweiligen Akteure in einer Kommune. Die nachfolgende Darstellung verschiedener Handlungsstrategien soll – aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Akteursgruppen – unter Einbeziehung von Praxisbeispielen einen Beitrag zum Ausloten politischer und rechtlicher Möglichkeiten im Umgang mit rechtsextremer Infrastruktur leisten und somit helfen, die eigene Handlungssicherheit zu stärken.

Handlungsmöglichkeiten für Eigentümer/innen, Vermieter/innen und Inhaber/innen

Hausverbot in Kneipen und Veranstaltungsorten

Betreiber/innen und Inhaber/innen von Kneipen und Veranstaltungsorten können grundsätzlich frei darüber entscheiden, wem sie Zutritt gestatten oder verwehren. Bei der Erteilung von Hausverboten bzw. bei einem Rauswurf muss allerdings vonseiten des Betreibers ein berechtigtes Interesse geltend gemacht werden. Ein Hausverbot oder Verweis aufgrund der rechtsextremen Anschauung von Gästen kann sachlich gerechtfertigt sein, wenn sich daran weitere legitime Interessen anknüpfen. Als legitimes Interesse kann z.B. gelten:

Ein drohender wirtschaftlicher Schaden, der sich aus der Anwesenheit von Rechtsextremen ergibt, beispielsweise wenn andere Gäste beleidigt oder abgeschreckt werden und diese zukünftig die Kneipe/Gaststätte meiden könnten

Die Gefahr der Begehung von Straftaten

Kündigung und Räumungsklage

Zahlreiche Vermieter/innen von Ladengeschäften, Kneipen u.ä. stehen vor dem Problem, dass sie einen Gewerbemietvertrag für ein Objekt abgeschlossen haben und sich im Nachhinein herausstellt, dass es sich um rechtsextreme Mieter/innen handelt. Zunächst sollte in solchen Fällen geprüft wer- den, ob formale Vertragsverstöße wie unregelmäßige Mietzahlungen o.ä. vorliegen, die als Kündigungsgründe herangezogen werden können. Doch auch wenn dies nicht gegeben ist oder Zeitmietverträge auf mehrere Jahre abgeschlossen wurden, gibt es für Vermieter/innen juristische Ansatzpunkte. Sie gestalten sich je nach Mietvertrag unterschiedlich und bedürfen einer detaillierten Prüfung.

Folgende juristische Begründungsmuster sind in jüngster Zeit zur Anwendung gekommen und können als Orientierung dienen:

Ein Mietvertrag kann vom Vermieter beispielsweise dann angefochten werden, wenn der Mieter den Vermieter im Hinblick auf das Warensortiment eines Ladengeschäfts „arglistig getäuscht“ hat.8 Arglistige Täuschung nach §§123 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) liegt gemäß zahlreicher aktueller Gerichtsurteile dann vor, wenn der Mieter vor Vertragsabschluss bewusst unvollständige Angaben über den Inhalt des Sortiments gemacht hat und insbesondere Marken verschweigt, die in der Öffentlichkeit mit der rechtsextremen Szene in Verbindung gebracht werden. Aufklärungspflicht über das Angebot besteht, wenn die Informationen über den Verkauf einer Marke für die Entschei- dung des Vermieters, ob ein Mietvertrag abgeschlossen wird oder nicht, von besonderer Bedeutung sind. Wegen „arglistiger Täuschung“ waren und sind bundesweit Räumungsklagen gegen Thor Steinar-Läden anhängig. Obgleich verschiedene Gerichte diesbezüglichen Klagen von Vermieter/ innen stattgegeben haben, hat dies bisher nur selten zum Auszug oder der Räumung der Läden geführt, denn die Vertriebsfirmen von Thor Steinar legten regelmäßig Berufung gegen die erstinstanzlichen Urteile ein.

Vorbeugen: präventive Massnahmen und Abwehr Von Anmietungsversuchen

 

Weniger aufwendig und effektiver als Kündigungen und Räumungsklagen sind Vorkehrungen, die bereits bei Vertragsabschluss getroffen werden. Da private Vermieter/innen aufgrund Ihrer Kontrahierungsfreiheit nicht verpflichtet sind, an Rechtsextreme zu vermieten, haben sie vor allem bei der Festlegung vertraglicher Regelungen einen großen Handlungsspielraum.

 

In Gewerbemietverträgen für Ladenflächen können Mieter/innen über spezielle Klauseln vertraglich dazu verpflichtet werden, im Laden keine Produkte, Modemarken oder Accessoires zu verkaufen, die rechtsextremen, rassistischen oder antisemitischen Inhalt haben oder die in der Öffentlichkeit mit einem Bezug zur rechtsextremen Szene wahrgenommen werden. Hiernach liegt ein Vertragsbruch und damit die Grundlage für eine außerordentliche fristlose Kündigung bereits vor, wenn die vertriebenen Produkte in der Öffentlichkeit als rechtsextrem wahrgenommen werden. Der Vermieter muss somit nicht selbst Nachweise erbringen, dass die Produkte oder Marken etc. tatsächlich als rechtsextrem einzuschätzen sind. Nicht empfehlenswert ist es dagegen, einzelne Marken vertraglich auszuschließen.

Auch bei der Vermietung von Kneipen, Konzerthallen oder Veranstaltungsräumen empfiehlt sich die Anwendung von Mietvertragsklauseln, die die Durchführung von Versammlungen und Events mit rechtsextremem, rassistischem oder antisemitischem Charakter untersagen. In Miet-, Pacht- oder Raumnutzungsverträgen sind dies z.B. folgende Regelungen:

Der Mieter ist nicht berechtigt, die Mieträume zur Durchführung von Versammlungen und Veranstaltungen zu nutzen, auf denen rechtsextremes, rassistisches und antisemitisches Gedankengut dargestellt und/oder verbreitet wird, sei es vom Mieter selbst oder von Besucher/innen der Versammlung oder Veranstaltung.

Der Mieter bekennt mit der Unterschrift, dass Versammlungen und Veranstaltungen in den Mieträumen keine rechtsextremen, rassistischen und antisemitischen Inhalte haben werden. D.h. dass insbesondere weder in Wort noch in Schrift die Freiheit und Würde des Menschen verächtlich gemacht noch Symbole, die im Geist verfassungsfeindlicher oder verfassungswidriger Organisationen stehen oder diese repräsentieren, verwendet oder verbreitet werden dürfen.

Sollte durch Teilnehmende an Versammlungen und Veranstaltungen gegen vorgenannte Bestimmungen verstoßen werden, hat der Mieter für die Unterbindung der Handlung Sorge zu tragen, ggf. unter Anwendung des Hausrechts. Ein solcher detaillierter Vertrag kann die Gefahr des Missbrauchs durch Rechtsextreme und die Anmietung durch „Strohmänner“ verringern. Denn Vermieter/innen haben das Recht, vom Mieter präzise Auskunft über Zweck, Inhalt und Charakter von Veranstaltungen zu erhalten. Wird zudem z.B. eine Liste mit auftretenden Bands, Referent/innen oder DJs Teil des Mietvertrags, können sie bereits im Vorfeld der Veranstaltung auf einen Bezug zur rechtsextremen Szene hin überprüft werden.

Insgesamt gilt für alle mietvertraglichen Regelungen: Sie sind umso wirksamer, je flächendeckender sie angewandt werden – sonst lassen sich schnell Ausweichräume finden. 

Quelle: Ladenschluß_jetzt

 
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Zwei Jungs, die sich auf eine Reise begeben und dabei Flagge zeigen.
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